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Mach Kids und Heranwachsende „Stark trotz Corona“!
Du suchst einen Job, bei dem Du etwas bewirken kannst? Dann werde Lerncoach:in, Sprachcoach:in, Mentor:in oder Begleiter:in im Unterstützungsprogramm für Schülerinnen und Schüler.
Worum geht es?
Schulschließungen und Lernen zu Hause haben die Lern- und Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen verändert. Die Schülerinnen und Schüler haben sich Lerninhalte hart selbst erarbeiten müssen oder sogar versäumt. Sie waren in vielen Lebensbereichen von Kontaktbeschränkungen betroffen und konnten ihre Freundinnen und Freunde nicht regelmäßig sehen. Deswegen brauchen einige Schülerinnen und Schüler jetzt Eure Unterstützung, um ihr soziales Miteinander wieder aufleben zu lassen und Lernrückstände aufzuholen.
Bist Du geeignet für den Job?
Ja, wenn Du studierst und Lust hast, mit Kindern und Jugendlichen an einer Berliner Schule zu arbeiten. Du unterstützt sie dabei, pandemiebedingte Lernlücken zu schließen und ihr soziales Miteinander zu stärken.
Wie unterstützt Du die Schülerinnen und Schüler?
Du wirst in einer Berliner Schule eingesetzt und hilfst stundenweise nachmittags als
– Mentor:in oder Lerncoach:in in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch, Französisch),
– Sprachcoach:in für Zugewanderte oder
– Begleiter:in bei der Förderung von sozialen Kontakten, etwa durch Teambuilding, kreative Pausengestaltung oder Maßnahmen zur Gewaltprävention
Wann soll es losgehen?
Die Unterstützung im Rahmen des Programms „Stark trotz Corona“ beginnt voraussichtlich schon am 7. Februar 2022. Wann es konkret für Dich losgeht, kann von Schule zu Schule unterschiedlich sein. Bitte stimme Dich direkt mit der Schule ab, die Dich als Unterstützer:in angefragt hat.
Was kannst Du verdienen?
Wir bieten eine gute Bezahlung. Es gibt verschiedene Honorarsätze. Diese sind davon abhängig, ob Du noch zur Schule gehst oder an einer (Fach)Hochschule / Universität eingeschrieben bist, ob Du unabhängig oder über einen freien Bildungsträger aktiv wirst und wie lange Du arbeitest.
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Verdienst in 45 Minuten (ohne Trägerzuschlag)
– Schüler:innen: 10,00 Euro
– Studierende: 20,00 Euro -
Verdienst in 45 Minuten (mit Trägerzuschlag)
– Schüler:innen: 12,10 Euro
– Studierende: 24,10 Euro -
Verdienst in 60 Minuten (ohne Trägerzuschlag)
– Schüler:innen: 13,30 Euro
– Studierende: 26,60 Euro -
Verdienst in 60 Minuten (mit Trägerzuschlag)
– Schüler:innen: 16,00 Euro
– Studierende: 32,10 Euro
Die Angebotsfrist ist abgelaufen, was passiert nach meiner Registrierung?
Am 28.01.22 um 24:00 Uhr ist die Bewerbungsfrist abgelaufen. Wenn Du die Frist verpasst hast aber noch weitere Informationen zu möglichen Karriereoptionen an den Berliner Schulen haben möchtest, melde Dich gerne beim Team der
Servicestelle:
Tel. +49 30 90227-5577
servicestelle@senbjf.berlin.de
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingereichten Angebote gesichtet. Anschließend wirst Du im Portal Eureka 5 darüber informiert, ob Deine Bewerbung erfolgreich war. Die Schulen erhalten parallel hierzu eine Liste aller Bewerbenden und nehmen dann bei Bedarf mit Dir Kontakt auf, um mit Dir Deinen Honorar- oder Projektvertrag abzuschließen. Solltest Du schon von Schulen wissen, an denen Du helfen möchtest, sprich sie gerne auch direkt an und bezieh Dich dabei auf Deine Anmeldung im Portal.
(Hier findest Du einen Link zu Eureka 5 Portal um Deinen Bewerbungsstatus einzusehen)
Was passiert nach Unterzeichnung des Honorarvertrags?
Um in der Schule aktiv zu werden, muss ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses benötigt wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wenn Du noch kein Erweitertes Führungszeugnis hast, kannst Du das online beantragen. Zur Verifikation Deiner Identität musst Du die AusweisApp auf Deinem Handy installieren. Das Führungszeugnis kannst Du im Laufe Deiner Tätigkeit nachreichen.
Darüber hinaus musst Du vor Beginn Deiner Tätigkeit Deinen Masern-Impfschutz nachweisen. Dafür reicht es, den Eintrag im Impfausweis vorzulegen. Wenn Du als Schüler:in an Deiner Schule als Honorarkraft tätig wirst, genügt es, wenn Du Deine Immunität bis zum 31. Juli 2022 nachweist.
Als Honorarkraft stellst Du nach erbrachter Leistung eine Honorar-Rechnung. Dafür kannst Du eine Mustervorlage verwenden. Die Zahlung Deines Honorars erfolgt spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang.
Bei Fragen zur Bewerbung oder zum Programm „Stark trotz Corona“ beraten und unterstützen wir Dich gern. Mehr lesen
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