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Berlin fördert Inklusion und Integration.
Berlin bildet Sie aus!
Wir bilden Sie aus. Als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung.
Begleiten Sie junge Menschen mit Förderbedarf an Berlins Schulen und Kitas! Für mehr Gemeinschaft und gegen Ausgrenzung. Unterstützen Sie Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Benachteiligungen in der Entwicklung.
Sie möchten junge Menschen mit Behinderung unterstützen?
Dann brauchen wir Sie als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger an Berliner Schulen und Kitas.
In Berlin sehen wir es als unsere Aufgabe, allen Menschen Zugang zur bestmöglichen Bildung zu geben – selbstverständlich auch dann, wenn besondere Bedürfnisse vorliegen. Schaffen Sie mit uns gemeinsam ein Umfeld, in dem schulisches Leben und Lernen mit den unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen gelingt. Auf Sie wartet ein spannendes Berufsfeld mit großer Verantwortung und vielen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger
Nach Beendigung der Ausbildung und dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung kann die „Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger“ beim LAGeSo beantragt werden.
Die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger wird auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wurde, ist die zuständige Behörde für die staatliche Anerkennung das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Bitte nutzen Sie für die Beantragung folgende Formulare.
Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger – Download
Muster für ärztliche Bescheinigung – Download
Wer kann Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger werden?
– Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge “Soziale Arbeit” und “Heilpädagogik”
– Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs “Erziehung und Bildung im Kindesalter”, Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin und der Zusatzausbildung zum Heilpädagogen/zur Heilpädagogin
– Absolventinnen und Absolventen an ausländischen Fach-/Hochschulen in sozialpädagogischen Berufen
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Mehr Infos
Staatliche Anerkennung für Sozialberufe
Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik und der Hochschulen in den Studiengängen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) bzw. Heilpädagogik können auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG) erhalten.
Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.
Kontakt
- Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
- Tel.: +49 30 90227-5577
- Homepage