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Berlin sucht Sie als “Sonstige geeignete Person”.
Mit viel Erfahrung in der Praxis.
Quereinstieg als “Sonstige geeignete Person” (nur) in Berliner Kitas
Je nach Qualifikation können Sie für 3 oder 4 Jahre befristet als Person im Quereinstieg anerkannt werden und an Berliner Kitas arbeiten.
Anerkennung für den Bereich Kita
Mit der Anerkennung haben Sie die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis in einer Berliner Kindertageseinrichtung aufzunehmen und nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme eine unbefristete Anerkennung als Person im Quereinstieg ohne weitere Fortbildungsauflagen zu erhalten.
Nutzen Sie für die Erstanerkennung bitte das Formular – Anerkennung als Quereinsteiger/-in: Download
Welche Auflagen muss ich als “Sonstige geeignete Person” erfüllen?
Mit der Anerkennung ist eine Qualifizierungsverpflichtung verbunden. Personen mit einer beruflichen Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs im Umfang von 128 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 3 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.
Personen ohne eine berufliche Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs plus im Umfang von 228 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 4 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.
Mit Absolvierung der Fortbildung können Sie sich den Status als Person im Quereinstieg ohne weiteren Auflagen dauerhaft erhalten und sichern sich damit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.
Hierfür geeignete Fortbildungsträger sind derzeit
– meco Akademie
– die Paritätische Akademie Berlin
– die Qualifizierungsvereinigung Berliner Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen e.V.
– Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
– S.K.O.U.T. gGmbH
– Blickpunkt KIND
– BAWI Fach- und Berufsfachschulen
– 3D Bildung GmbH
Ich wurde bereits vor dem 1.1.2021 als Sonstige geeignete Person anerkannt, kann ich mich ins neue System überführen lassen?
Sonstige geeignete Personen, die zwischen August 2018 und Dezember 2020 anerkannt wurden, müssen weiterhin die in der Anerkennung benannte Fortbildungsauflage erfüllen. Dies bedeutet, dass je Beschäftigungsjahr 40 Fortbildungsstunden zu verschiedenen pädagogischen Themen zu absolvieren sind.
Wenn Sie sich in das neue Fortbildungssystem überführen lassen wollen, nutzen Sie bitte das nachfolgende Antragsformular: Download
Werde ich als “Sonstige geeignete Person” Fachkraft?
Mit Absolvierung der Fortbildungen können Sie sich den Status als Person im Quereinstieg dauerhaft erhalten und sichern sich eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.
Eine Anerkennung als Fachkraft ist für diesen Personenkreis rechtlich nicht möglich. Den Status als Fachkraft erreichen Sie daher nur, wenn Sie sich für einen der Wege der berufsbegleitenden Ausbildung entscheiden und Sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür mitbringen.
Kontakt
- Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
- Tel.: +49 30 90227-5577
- Homepage