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Berlin sucht Pädagoginnen und Pädagogen.
Mit beruflichem Abschluss im Ausland.
Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen pädagogischen Berufsqualifikation
Mit der Beantragung der Gleichstellung Ihres ausländischen Berufsabschlusses können Sie als Erzieherin bzw. Erzieher befristet in Berliner Einrichtungen arbeiten.
Anerkennung für Ihren Quereinstieg
Mit der Erfüllung der o.g. Voraussetzungen haben Sie bereits vor der endgültigen staatlichen Anerkennung Ihres Berufes die Möglichkeit, befristet als Fachkraft in Berliner Kitas anerkannt zu werden und zu arbeiten.
Die Anerkennung erfolgt zunächst befristet für 2 Jahre. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit neben der pädagogischen Tätigkeit, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu absolvieren. Die Anerkennung kann einmalig um 2 Jahre verlängert werden. Nach 4 Jahren endet die Anerkennung als Fachkraft.
Bitte nutzen Sie für die Anerkennung das Antragsformular – Gleichstellungsprozess: Download
Option: Native Speaker
Wenn Ihre Muttersprache Englisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch oder Italienisch ist und Sie in einer zweisprachigen Kita oder in einer Europagrundschule als “Native Speaker” tätig sein möchten, dann informieren Sie sich über diese Option des Quereinstiegs. Mehr Infos
Kontakt
- Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
- Tel.: +49 30 90227-5577
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